1. Termin
Grundsätzlich bestimmen Ihre zeitlichen und finanziellen Möglichkeiten den 1. Termin: Sie haben z.B. auch die Möglichkeit für ein halbstündiges Informationsgespräch in dem alle wesentlichen Eckpunkte miteinander besprochen werden. Gemeinsam wird das weitere Vorgehen geplant.
Vor jeder erfolgreichen Therapie steht eine ausführliche Diagnose. Darum führen wir eine sehr intensive Ursachenforschung durch. Der VITAL CHECK besteht aus:
- umfangreicher Anamnese (Befragung)
- AMSAT Computer Screening (Ganzkörpermessung)
- Bio-Impedanzanalyse (Stoffwechselmessung)
- Herz- Rhythmus- Variabilitätsmessung (Stressmessung)
- Urinüberschichtungstest und Urindiagnose
- Vital- und Stoffwechselanalyse (ca. 50- 70 Laborwerte)
- falls erforderlich: körperliche Untersuchung, EKG, Stuhluntersuchung, Allergie- oder Hormontest, Nitro- oder Neurostresstest usw.
Bitte planen Sie für den ersten Termin mit VITAL Check ca. 2 Stunden Zeit ein.
Bei Säuglingen und kleinen Kindern ist das Untersuchungsprogramm etwas kleiner und dauert daher maximal 1 Stunde. Bitte bringen Sie das U- Heft und das Impfbuch mit.
Bitte bringen Sie zu diesem Termin den – Fragebogen – ausgefüllt mit sowie alle bisherigen Befunde. Blutuntersuchungen sollten nicht älter als 1 Monat sein.
Bei einem 2. Termin wird nach einer ausführlichen Besprechung aller Befundergebnisse ein Therapieplan erstellt.
Wir nehmen uns Zeit für Sie …
Sie genießen die Vorzüge einer Terminpraxis. Zeitdruck und gefüllte Wartezimmer sind aus der Praxis entfernt.
Wartezeiten im Routinebetrieb betragen bei uns maximal 10 Minuten, die Sie gerne bei einer Tasse Tee oder Kaffee verbringen können.
Wir haben für Sie sehr viel Zeit reserviert. Fairerweise sollten Sie einen vereinbarten Termin mindestens 2 Tage vorher absagen.
Gerne besuchen wir Sie in Notfällen auch zu Hause, vereinbaren auch Spättermine oder in Sonderfällen auch Termine am Wochenende. Kinder sind stets herzlich willkommen!
Honorarregelung
Uns sind alle Menschen bzw. Patienten gleich viel wert! – Wieviel sind Sie sich wert?
Als freie Arztpraxis ohne Kassenzulassung sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzurechnen. Die Kosten variieren daher von Fall zu Fall. Die Gebühren nach der GOÄ sind allerdings nicht so hoch, wie viele glauben.
Leider ist es nicht möglich, die Kosten gesetzlich versicherter Patienten über die Versichertenkarte abzurechnen. – Trotzdem ist auch jeder Kassenpatient herzlich willkommen!
Die Kosten übernehmen private Krankenversicherungen aber auch private Zusatzversicherungen. Für Zusatzversicherungen gibt es Tarife von ca. 10- 20 € monatlich mit 100% Erstattung der naturheilkundlichen Therapien. – Bitte informieren Sie sich oder sprechen uns gerne an.
Oder Sie wählen als Kassenpatient die Selbstzahlung.
Wenn Sie nun auf der Suche nach einem billigeren Anbieter sind, empfehle ich Ihnen die Worte des englischen Sozialreformers John Ruskin (1819-1900):
“Es gibt kaum etwas auf der Welt, das nicht irgendjemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften. Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist ebenso unklug, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie jedoch zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, weil der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das allgemeingültige Gesetz der Wirtschaft verbietet es, wenig zu bezahlen und viel zu bekommen. Wenn Sie mit dem billigsten Anbieter verhandeln, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, haben Sie auch genug Geld um etwas Besseres zu kaufen.”
